Modernisierungsumlage sichern

Jetzt noch die höhere Modernisierungsumlage von 11% sichern.

 

Wer beabsichtigt seine vermietete Wohnung zu modernisieren, sollte dies möglichst schnell ankündigen, denn mit dem voraussichtlich im Juli

2017 kommenden „Mietrechtsänderungsgesetztes 2016“, wird der Gesetzgeber die Modernisierungsumlage bzw. Modernisierungsmieterhöhung nach § 559 BGB kürzen.

Modernisierungskosten sollen künftig nur noch in Höhe von 8 Prozent jährlich (aktuell: 11 Prozent) auf die Mieter umgelegt werden können.

Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Umlage von Modernisierungskosten auf 3 Euro je Quadratmeter innerhalb von 8 Jahren zu begrenzen (Kappungsgrenze für Modernisierungen). Eine neue Härtefallklausel soll zudem sicherstellen, dass Mieter nicht mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens für Miete und Heizkosten aufwenden müssen.

Für Modernisierungen die bereits angekündigt sind, gelten voraussichtlich noch die alten Regelungen. Deshalb ist es wichtig, jetzt noch

schnell zu handeln.

Wir beraten Sie hierzu gerne.

 

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