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Neu: „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“

 

Nicht nur Weihnachten war am 24.12.2018, sondern auch die neue „Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen“, die das EU-Parlament am 11.12 verabschiedete, trat in Kraft. Bis zum 30. Juni 2021 hat Deutschland nun Zeit, diese Regelungen „entsprechend nationaler Gegebenheiten“ umzusetzen.

 

 

Aber auch davor lohnt sich ein Blick auf die wegweisenden Neuregelungen:

 

EINE AUSFÜHRLICHE ERLÄUTERUNG GIBT ES: HIER

 

  • Lösung für die sog. „Speicherproblematik“´
  • Möglichkeit des „kollektiven Eigenverbrauchs“
  • sog. „Erneuerbare Energien Gemeinschaften“
  • Bürgergemeinschaften sollen nun Strom speichern, an Dritte veräußern oder unter ihren Mitgliedern aufteilen dürfen.
  • Neuregelungen bzgl. Ausschreibungen
  • bis zu 30 kW keine Abgaben, Umlagen oder Gebühren für Energie
  • unter gewissen Voraussetzungen dürfen Eigenverbraucher ihren Überschuss an Strom direkt veräußern