Grundsatz: jede PV-Anlage ist innerhalb von einem Monat nach Inbetriebnahme zu registrieren.
Ausnahme durch die Übergangsbestimmung: 31.01.2021 reicht, wenn:
· Inbetriebnahme der PV-Anlage vor 1.7.2017, die nicht zu melden war oder
· Inbetriebnahme der PV-Anlage vor 31.01.2019, die schon gemeldet wurde und Meldung nur zu wiederholen ist.
Wir empfehlen baldige Meldung.
Betreiberwechsel:
Auch ein Betreiberwechsel ist zu melden, wobei diese Funktion aktuell noch nicht im Register funktioniert. Es wird nach Einrichtung der Funktion nicht genügen, Namen- und Adressdaten des
Anlagenbetreibers zu ändern.
Der neue Betreiber muss sich mit einem eigenen Benutzerkonto selbst registrieren.