Die Bundesnetzagentur hat registriert, dass es durch Corona durchaus auch Probleme für PV-Installateure gibt. Sie hat angekündigt, dass die Ausschreibungstermine, wie im Gesetz vorgesehen, stattfinden. Die erfolgreichen Bieter werden eine schriftliche Zusicherung erhalten, dass sie einen Zuschlag bekommen. Die Zuschlagsentscheidung soll aber nicht im Internet bekannt gegeben werden, damit die Fristen insoweit nicht laufen. Bei bestehenden Zuschlägen, in denen die Fristen schon laufen, hat sie mitgeteilt, dass die Beantragung einer Zahlungsberechtigung bis auf weiteres vor der Inbetriebnahme der Anlage möglich ist, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist, sodass der Zuschlag nicht verfällt. Bei der Beantragung der Zahlungsberechtigung sind dann die Gründe mitzuteilen, die zu einer Verzögerung des Projektes geführt haben.
Vorsorglich möchte ich auf Folgendes hinweisen:
Corona führt nicht dazu, dass man automatisch davon ausgehen kann, dass vertragliche Verpflichtungen nicht mehr bestehen. Ungeachtet natürlich der Kenntnis, dass Lieferschwierigkeiten bestehen und Montagetrupps wegen Krankmeldungen oder auch Quarantäne nicht so weiterarbeiten können, wie man das gehofft hat. Dennoch dürfte nach richtiger rechtlicher Auffassung Corona im jeweiligen Einzelfall dazu führen, dass eine vorübergehende Unmöglichkeit vorliegt. In Bausachen hat das Bundesministerium bereits einen Erlass gefertigt, der entsprechend auch für PV-Anlagen gelten darf. Es ist anzunehmen, dass deshalb nicht einfach die Behauptung der Verzögerung des Projekts ausreicht, um in den Genuss der Kulanzregelung der Bundesnetzagentur zu kommen. Darüber hinaus sei angemerkt, dass dieses Angebot der Bundesnetzagentur sinnvollerweise vom Gesetzgeber legalisiert werden sollte. Es ist nicht auszuschließen, dass im Hinblick auf die gesetzliche Regelung, die von materiellen Ausschlussfristen spricht und der nicht auszuschließenden Benachteiligung Dritter, die dann wiederum gegen die Bundesnetzagentur vorgehen könnten, doch Nachteile bestehen.
Insoweit ist gut zu überlegen, ob im jeweiligen Einzelfall nicht doch andere Lösungen möglich sind, der Weg der Bundesnetzagentur als dankbares letztes Mittel ist selbstverständlich zu prüfen.