Immer wieder spielt eine Rolle, ob ein Nachbar das Unterlassen der Montage einer PV-Anlage begehren kann, weil er sich geblendet fühlt. Er stützt hierbei sein Begehren auf § 1004 BGB. Entscheidend hierfür ist, ob die PV-Anlage eine erhebliche Blendwirkung auslöst.
Relevante Grenzwerte ergeben sich aus dem Anhang 2 zu den Hinweisen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) zur Messung, Beurteilung und Minderung von Lichtimmission (Lichtrichtlinie).
Diese gibt an, wie die Blendwirkung zu beurteilen ist. Unter anderem wird dort auch die Aussage getroffen, dass eine erhebliche Belästigung vorliegt, wenn die Blenddauer mindestens 30 Minuten am Tag oder 30 Stunden pro Kalenderjahr beträgt. Es ist aber stets der Einzelfall entscheidend. Entscheidungen, die sich in dem Zusammenhang bereits mit der Thematik beschäftigt haben sind z.B.:
VG Regensburg, Urteil vom 14.05.2019 – RN 6 K17/2047 –; OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.07.2017 – 9 U 35/17 –; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13.12.2013 – 9 U 184/11 –; OLG Stuttgart, Urteil vom 30.04.2013 -3 U 46/13 - ; LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 16.10.2012 - 12 O 3652/12 –, LG Heidelberg, Urteil vom 15.05.2009 – 3 S 21/08 –.