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Rückschnitt von herüberwachsenden Wurzeln des Nachbarn

Nicht selten wachsen die Wurzeln eines Baumes vom Nachbargrundstück auf das eigene Grundstück herüber und stören dann dessen Benutzbarkeit. Es stellt sich dann die Frage, was der Nachbar gegen diese Wurzeln unternehmen kann. Grundsätzlich regelt § 910 BGB, dass der Eigentümer eines Grundstücks Wurzeln eines Baumes, die von einem Nachbargrundstück eingedrungen sind, abschneiden kann. Im vorliegenden Fall stellte sich jedoch das Problem, dass das Zurückschneiden der Wurzeln den Tod der Fichte bedeutet hätte. Mit dieser Argumentation wehrten sich die Beklagten gegen die Duldungspflicht.

 

 

Das LG Frankenthal entschied nun mit seinem Urteil vom 11.08.2021 – 2 S 132/20 –, dass auch in diesem Fall die Nachbarn den Rückschnitt der Wurzeln ihres Baumes zu dulden haben. Es sind die Baumeigentümer, die primär dafür Sorge tragen müssen, dasss es nicht zu herüberwachsenden Wurzeln komme. Entsprechend der neusten BGH Rechtsprechung zu herüberwachsenden Zweigen (wir berichteten), hat der der Nachbar das Recht zum Rückschnitt unter Beachtung naturschutzrechtlicher Vorgaben auch dann, wenn der Baum dadurch abstirbt. Denn das in § 910 BGB geregelte Selbsthilferecht solle eine einfache Hilfe bieten und nicht auf Verhältnismäßigkeit und Zumutbarkeit geprüft werden. Voraussetzung ist lediglich, dass die Wurzeln den Nachbarn tatsächlich beeinträchtigen. Dies war in dem dem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt der Fall, da die herübergewachsenen Wurzeln das Rasenmähen störten und es zur Beschädigung des Rasenmähers hätte kommen können.