Negative Strompreise entstehen, wenn an der Strombörse mehr Strom angeboten wird als tatsächlich auch verbraucht wird. Der Gesetzgeber sieht jetzt schon erhebliche Konsequenzen vor, vor allem aber in den nächsten Jahren und das auch schon für Anlagen, die seit 2023 in Betrieb genommen wurden. Aber was heißt das jetzt genau? Wer ist genau betroffen von den Änderungen? In dem Interview mit dem Solarenergieförderverein Deutschland e.V. werden genau diese und noch weitere Fragen geklärt.
Zu finden in der Ausgabe 2/24 des „Solarenergie Briefes“ des Solarenergiefördervereins Deutschland e.V.