Allgemeines Vertragsrecht
Der Gesetzgeber hat in einem sehr schnellen Verfahren in die Regelungen des BGB eingegriffen. Das Gesetz ist am 1. April 2020 nunmehr in Kraft getreten. I. Leistungsverweigerungsrecht für Verbraucher und Kleinstunternehmer bei sogenannten wesentlichen Dauerschuldverhältnissen (nicht: Miete, Pacht und Darlehen, siehe hierzu II.) Im Zeitraum zunächst vom 01.04.2020 bis zum 30.06.2020 können Verbraucher und Kleinstunternehmer bei einer auf das Corona-Virus zurückzuführenden...