Erneuerbare Energien · 30. Dezember 2022
Das StromPBG mit seiner Regelung zur Abschöpfung von Zufallsgewinnen (Überschussgewinne) wirft weiterhin viele Fragen auf, im Folgenden sind die wichtigsten Fakten dazu nochmals für Sie zusammengefasst.
Es geht um Strommengen, die nach dem 30.11.2022 erzeugt wurden.
Es geht nur um Strommengen, die aus einer Anlage von mehr als 1 MW stammen, wobei zur Bestimmung der Anlagengröße § 24 Abs.1 EEG anzuwenden ist.