Uns ist Kostentransparenz von Anfang an wichtig. Sie können gerne die Pauschale für eine Erstberatung vor der Erteilung eines Mandates telefonisch erfragen. Sie können uns auch z.B. per E-Mail eine Anfrage zusenden und bitten, dass man vor dem Tätigwerden die voraussichtlichen Kosten benennt. In dem Falle nennen wir Ihnen schriftlich die Kosten und werden auch erst dann tätig, wenn wir nach der Benennung der Kosten von Ihnen das Mandat bekommen. Im Rahmen der Erstberatung wird zumeist deutlich, in welcher Art und Weise das Rechtsproblem gelöst werden kann.
Wir sind gerne bereit, Ihnen im Rahmen der Erstberatung die Kosten für eine außergerichtliche Vertretung, das Prozesskostenrisiko einer ersten und auch zweiten Instanz zu erläutern. Die Berechnung der Anwaltsgebühren richtet sich grundsätzlich nach dem sog. Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) i.V.m. dem Vergütungsverzeichnis. Auf Ihren Wunsch hin kann auch statt einer Abrechnung auf Grundlage des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes eine Abrechnung auf Grundlage einer Honorarvereinbarung erfolgen. Hierzu ist es notwendig, dass Sie als auch wir eine solche Honorarvereinbarung unterschreiben.
Darüber hinaus sollte man nicht vergessen, dass auch die Kosten in vielen Fällen von der Gegenseite getragen werden müssen oder auch Versicherungen, in erster Linie Rechtsschutzversicherungen einstandspflichtig sind. Gerne fragen wir für Sie auch nach einer Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung und rechnen dann unmittelbar mit der Rechtsschutzversicherung ab.