Rechtsschutzversicherung und Energierecht

 

Ob eine Rechtsschutzversicherung im konkreten Rechtsproblem einstandspflichtig ist, hängt von dem konkreten Einzelfall, der konkret abgeschlossenen Versicherung und verschiedenen „Formalien“ wie z.B. Ablauf der Wartezeit oder auch Vorliegen eines Rechtsschutzfalles ab. Erst eine Prüfung im jeweiligen Fall und eine Deckungszusage schafft Klarheit. Als Vorabinformation aber schon Folgendes:

 

 

Geht es darum, dass Sie als Kunde eines Energieversorgungsunternehmens zu Unrecht in Anspruch genommen werden, ist eine Deckungszusage im Bereich des Vertragsrechtsschutzes möglich.

 

 

Wenn Sie als Betreiber einer Photovoltaik-Anlage gegen Ihren Installateur vorgehen wollen, ist ebenso Privatrechtsschutz einschlägig. Hilfreich ist hier eine Bezugnahme auf die Entscheidungen des OLG Celle, Urt. v. 02.12.2010 – 8 U 131/10 – sowie OLG Nürnberg, Urt. v. 21.01.2013 – 8 O 1537/12 –. Die meisten Rechtsschutzversicherungen sind weiterhin bei Photovoltaik-Anlagen trotz dieser Entscheidungen zurückhaltend. Mit deutlichem Insistieren ist aber in vielen Fällen tatsächlich eine Deckungszusage durchsetzbar.

 

 

Bei Unternehmern kann die Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung in Betracht kommen.