Energie braucht jeder. Viele Jahre war das Energierecht ein Exotenthema. Im Zuge der Liberalisierung des Energiemarktes, der höheren Bezugskosten, der Sensibilisierung für Rechte bei Schäden /
Stromunterbrechung und des Klimawandels nimmt das Energierecht einen immer größeren Raum ein. Seit nunmehr mehr als 19 Jahren haben wir eine Vielzahl von Themen und Projekte betreut.
Wir stehen Ihnen z.B. zur Verfügung, wenn es Ihnen um:
- die Kosten bei Stromanbindung (Neuanschluss für die Versorgung, Neuanschluss für EEG-Anlagen oder auch bloße Leistungserhöhung)
- die Prüfung und Fertigung von Stromlieferverträge bei Einspeisung, aber auch Belieferung Dritter extern als auch im eigenen Kundennetz (zB Mieterstrom)
- die Prüfung und Fertigung von Wärmelieferverträgen, insbesondere bei KWK-Anlagen
- Prüfung der Situation im Hinblick auf die EEG-Umlage
- die rechtliche Begleitung bei Planung, Realisierung und Betrieb von EEG-Anlagen und KWK-Anlagen
- die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche nach EEG
- die Absicherung der Rechtsposition gegenüber Dritten (Bsp. bei PV-Anlagen auf fremden Gebäuden; Substratlieferverträge) durch auf den Einzelfall abgestimmte Verträge
- Unterstützung bei der Beteiligung der Ausschreibungsverfahren
- die Unterstützung bei Gewährleistungsfällen (Bsp. Minderleistung von Modulen, Mängel bei Biogas-Anlagen)
- die Unterstützung bei Genehmigungsverfahren (BauGB + BImSchG)
- Energie-Contracting