Wir stehen Ihnen zur Verfügung, wenn es um Ihre Immobilie geht.
Dabei prüfen wir gerne Ihren Notarvertrag, ob er auch das regelt, was Sie möchten, helfen Ihnen bei der Einschätzung eines Bauvertrages, den Sie abschließen wollen oder unterstützen Sie bei der grundbuchlichen Absicherung Ihrer Interessen.
Bei Immobilienrecht kann es auch um die Abwehr von Untersagungs- und Abrissverfügungen, die Vertretung bei Baumängeln in der Bauphase, später bei Handwerksleistungen etc., die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen von Handwerksbetrieben, Architekten sowie Ingenieuren oder die Abwehr von solchen Zahlungsansprüchen geht.
Beim Immobilienrecht geht es auch um Nachbarrecht (Pflanzabstände, Unterlassungsansprüche, Ansprüche auf Rückschnitt und Betretungsrecht).