Vertragsrecht und Vertragsgestaltung

... ist ein sehr weites Feld. Sämtliche Lebensbereiche werden durch Verträge bestimmt, oft gezielt und bewusst, meistens aber ohne dass einem die Bedeutung im täglichen Leben immer klar wird. So ziehen sich Verträge durch alle Bereiche, eine erschöpfende Aufzählung ist insofern kaum möglich. Für unsere Kanzlei stehen im Vordergrund die Verträge und Vertragsgestaltungen im Zusammenhang mit den Rechtsgebieten, die von uns schwerpunktmäßig bearbeitet werden, allen voran das Bau-, Energie- und Gesellschaftsrecht. Aber auch Vertragsgestaltungen oder die Überprüfung von bereits existierenden Verträgen aus anderen Rechtsgebiet gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern. Wir helfen, wenn bei einem bereits abgeschlossenem Vertrag Probleme entstehen.

 


Wir stehen Ihnen deshalb zur Verfügung, wenn es Ihnen beispielsweise um

 

  • die Errichtung einer Photovoltaik-, Solar- oder Biogasanlage geht und Sie Unterstützung bei dem Abschluss von Werk- oder Generalunternehmerverträgen benötigen
  • Unterstützung während des Betriebes einer solchen Anlage geht und Sie einen Wartungs- oder Substratliefervertrag abschließen möchten
  • den Verkauf von KWK-Strom geht und Sie beispielsweise zusätzlich diesen eigenen Strom an Ihre Mieter verkaufen wollen
  • handels- oder gesellschaftsrechtliche Verträge geht, wie z.B. die Ausarbeitung eines Handelsvertretervertrages oder die Erstellung eines GmbH-Vertrages
  • mietrechtliche Vertragsgestaltungen oder einfach nur um die Überprüfung Ihres Mietvertrages
  • die Errichtung eines Arbeitsvertrages bzw. die Überprüfung eines solchen oder die Ausarbeitung eines Aufhebungsvertrages
  • die Erstellung oder Überprüfung von Kaufverträgen jeglicher Art
  • die ergänzende Beratung eines Notarvertrages, z. B. einen Immobilienerwerb oder die Ergänzung dieses Vertrages zu Ihren Gunsten

geht.